Wann Trino Unterlagen verlangen kann
Eine Identitätsprüfung kann vor einer Auszahlung nötig sein. Ein kumulierter Einzahlungsbetrag von 5.000 € ist ein weiterer Prüfungsanlass. Trino kann die Prüfung auch früher und im Zusammenhang mit anderen Kontoaktivitäten verlangen; der Betrag bezeichnet einen zusätzlichen Prüfungsanlass.
Die Regelungen betreffen sowohl die Identität als auch die Zuordnung von Zahlungsdaten. Deshalb kann ein bereits eingereichter Ausweis eine spätere Rückfrage zu einer bestimmten Zahlung offenlassen. Fragen Sie dann nach dem zusätzlichen Zweck der Anforderung. Für die gezielte Korrektur zählt die tatsächlich angeforderte Unterlage und der vom Betreiber erklärte Zweck.
Welche Frist maßgeblich ist
Die Verifizierung muss spätestens 90 Tage nach der Registrierung oder innerhalb von 30 Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung abgeschlossen werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, der früher erreicht wird. Geht eine Anfrage spät innerhalb der ersten 90 Tage ein, gilt weiterhin der früher erreichte Zeitpunkt der beiden Fristen; die zusätzlichen 30 Tage sind innerhalb dieses Rahmens einzuordnen.
Die Frist betrifft die erforderliche Mitwirkung und den Abschluss der Verifizierung. Die Angaben 30 oder 90 Tage betreffen die Verifizierungsfrist; für die Bearbeitung zählt der tatsächliche Dokumentenstatus. Falls Unterlagen rechtzeitig eingereicht wurden, aber eine Rückfrage offenbleibt, halten Sie Einreichung und Kommunikation fest. Lassen Sie sich erklären, was für den Abschluss noch fehlt.
Bei einer nicht rechtzeitig abgeschlossenen Verifizierung sind Einschränkungen, eine Sperrung oder Schließung des Kontos vorgesehen. Auch Auszahlungen können betroffen sein. Für ein bereits bestehendes Problem sollten daher Kontostatus und Dokumentenstatus gemeinsam geklärt werden; wiederholte Loginversuche ersetzen die fehlende Prüfung nicht.
